für das Ferienblockhaus in Altenau/ Harz, Kleine Oker 33

Anlage zum Mietvertrag vom : ......................................

1) Anmeldung und Haftung

Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung genannten Personen steht der Anmelder ein. Er

haftet neben den anderen von ihm genannten Teilnehmern.

2) Bezahlung und Leistungen

Zehn Prozent des Gesamtmietpreises sind mit Antritt des Mietverhältnisses zu zahlen. Die restliche

Mietsumme ist zehn Tage vor Beginn des Mietverhältnisses auf das angegebene Konto zu zahlen.

Nebenkosten sind angegeben, Strom- Wasser- und Heizungskosten und die Endreinigung sind im Mietpreis

enthalten. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist möglich, wenn das Haus frei ist und ich vorab benachrichtigt worden bin

und zugestimmt habe. Sie zahlen den Preis für die Verlängerung nach Ihrer Rückkehr umgehend auf das

angegebene Konto oder in bar vor Ort.

3) Stornierungskosten und Kündigung

Grundsätzlich wird bei Stornierung / Kündigung des Vertrages bis 29 Tage vor Mietbeginn die

Anzahlung einbehalten. In der Hauptsaison sind bei Stornierung / Kündigung

ab 28 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises,

ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises ,

ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises und

ab 3 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises zu zahlen.

In der Nebensaison reduzieren sich die prozentualen Umfänge um die Hälfte.

Eine Kündigung des Vertrages hat vom Mieter grundsätzlich in schriftlicher Papierform zu erfolgen.

4) Haustiere

Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Säuberung des

gesamten Hauses durch eine Reinigungsfirma zu Lasten des Mieters.

5) Rauchen

Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet.

6) Gewährleistung

Entspricht das Haus trotz einer richtigen Beschreibung durch mich nicht den Vorstellungen des Mieters, so

schließt dies jede Forderung auf Mietänderung oder Mietrückzahlung aus. Die Miete ist in einem solchen Fall

voll zu zahlen. Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie telefonisch Abhilfe

verlangen. Sie sind aber verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer

Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten

Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich - unabhängig vom Wochentag -

telefonisch an mich. Eventuelle Mängel müssen sofort nach dem Bekanntwerden gemeldet werden. Dies gilt -

zu Ihrer Entlastung - insbesondere für Mängel, die unmittelbar nach Antritt des Aufenthaltes im Haus

festgestellt werden. Bei schuldhafter Unterlassung Ihrerseits entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung durch mich. Mängel, die später auftreten, müssen sofort nach dem Bekanntwerden

gemeldet werden. Bei späteren Beanstandungen können Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadenersatz

nicht mehr geltend gemacht werden.

7) Haftung

Ich hafte im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Haftung - gleich aus welchen Rechtsgründen - ist insgesamt unter Einschluss des gezahlten Mietpreises

auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit Ihr Schaden von mir weder vorsätzlich noch grob

fahrlässig verursacht worden ist. Ich hafte nicht für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Haus selbst

betreffen, oder für Beeinträchtigungen aus der Umgebung des Hauses, auf die ich keine

Einflussmöglichkeiten habe, z.B. durch Witterungsbedingungen hervorgerufene Beeinträchtigungen.

Außerdem hafte ich nicht für defekte technische oder elektrische Geräte, wie z. B. unsachgemäßen

Gebrauch oder Beschädigung durch die vorherigen Gäste (Kaffeemaschine, Fernseher, ...).

8) Ansprüche

Ihre Ansprüche aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Aufenthalt

im Haus schriftlich bei mir geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen nicht

vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen verjähren in jedem Fall sechs Monate nach Ende des

Aufenthaltes.

9) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gifhorn und gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand, wenn das

Amtsgericht sachlich nicht zuständig ist, soweit nicht §29 ZPO widerspricht. Gifhorn gilt auch als vereinbarter

Gerichtsstand für das Mahnverfahren.

10) Besondere Bedingungen

Das Haus darf nur von den mir namentlich bekannt zu machenden Personen belegt werden. Der Mieter hat

das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter

ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Haus bewohnt, sofort zu

melden und ggfs. zu ersetzen, wenn sie von ihm zu vertreten sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass

ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden

Personen kein Verschulden trifft. Der Mieter haftet auch für Kinder, die noch nicht schuldfähig sind.

Die von mir veranlasste Endreinigung umfasst das Reinigen von Wohnräumen, Küche und Bad bei normaler

Verschmutzung sowie das Fensterputzen. Lebensmittel sind vom Mieter zu entfernen, Geschirr ist sauber zu

hinterlassen. Sollte durch außergewöhnlich starke Verschmutzung der Räume zusätzlicher Aufwand

entstehen, werden die Zusatzkosten gesondert berechnet. Insbesondere sind Türen und Wände pfleglich zu

behandeln. Verunreinigungen oder Beschädigungen, die vom Mieter verursacht wurden, werden

ausschließlich von Spezialfirmen beseitigt und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Die Aufenthaltsdauer versteht sich stets ab 14.00 Uhr am Anreisetag des ersten Tages und sie endet

um 10.00 Uhr des letzten Tages, der in der Bestätigung genannt ist. Sie ist übernachtungsweise zu

zahlen.

11) Kaution

Es ist eine Kaution zu erbringen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt wird. Sie ist vorab mit der Mietzahlung

vom Mieter zu erbringen. Sie kommt in Teilen oder voll zur Anwendung wenn,

a) eine Verschmutzung über das normale Maß vorliegt.

b) Geschirr, Möbel oder Inventar nicht am vorgesehenen Platz hinterlassen werden.

c) im Haus geraucht wird.

d) Haus oder Inventar durch den Mieter beschädigt werden.

Bei Nichtanwendung der Kaution wird diese nach Beendigung des Aufenthaltes vom Vermieter auf ein vom

Mieter benanntes Konto zurück überwiesen.

Bei vorzeitiger Abreise ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, mich hierüber rechtzeitig zu informieren, wobei

der volle Mietpreis über die vereinbarte Mietdauer zu zahlen ist. Werde ich nicht informiert, trägt der Mieter

die Verantwortung für das Haus für die genannte Mietdauer. Für die Dauer des Mietverhältnisses übernehme

ich keine Verantwortung gegenüber dem Mieter und seinem Eigentum.

Im Winter hat der Mieter bei Schneefall selbst für die entsprechende Schneeräumung zu sorgen.

Ich hafte nicht für Unglücksfälle, Verluste, Brände, Diebstähle o.ä..

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Ort Datum Unterschrift Mieter / in