für das Ferienblockhaus in Altenau/ Harz, Kleine Oker 33
Anlage zum Mietvertrag vom : ......................................
1) Anmeldung und Haftung
Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung genannten Personen steht der Anmelder ein. Er
haftet neben den anderen von ihm genannten Teilnehmern.
2) Bezahlung und Leistungen
Zehn Prozent des Gesamtmietpreises sind mit Antritt des Mietverhältnisses zu zahlen. Die restliche
Mietsumme ist zehn Tage vor Beginn des Mietverhältnisses auf das angegebene Konto zu zahlen.
Nebenkosten sind angegeben, Strom- Wasser- und Heizungskosten und die Endreinigung sind im Mietpreis
enthalten. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist möglich, wenn das Haus frei ist und ich vorab benachrichtigt worden bin
und zugestimmt habe. Sie zahlen den Preis für die Verlängerung nach Ihrer Rückkehr umgehend auf das
angegebene Konto oder in bar vor Ort.
3) Stornierungskosten und Kündigung
Grundsätzlich wird bei Stornierung / Kündigung des Vertrages bis 29 Tage vor Mietbeginn die
Anzahlung einbehalten. In der Hauptsaison sind bei Stornierung / Kündigung
ab 28 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises,
ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises ,
ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises und
ab 3 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises zu zahlen.
In der Nebensaison reduzieren sich die prozentualen Umfänge um die Hälfte.
Eine Kündigung des Vertrages hat vom Mieter grundsätzlich in schriftlicher Papierform zu erfolgen.
4) Haustiere
Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Säuberung des
gesamten Hauses durch eine Reinigungsfirma zu Lasten des Mieters.
5) Rauchen
Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet.
6) Gewährleistung
Entspricht das Haus trotz einer richtigen Beschreibung durch mich nicht den Vorstellungen des Mieters, so
schließt dies jede Forderung auf Mietänderung oder Mietrückzahlung aus. Die Miete ist in einem solchen Fall
voll zu zahlen. Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie telefonisch Abhilfe
verlangen. Sie sind aber verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten
Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich - unabhängig vom Wochentag -
telefonisch an mich. Eventuelle Mängel müssen sofort nach dem Bekanntwerden gemeldet werden. Dies gilt -
zu Ihrer Entlastung - insbesondere für Mängel, die unmittelbar nach Antritt des Aufenthaltes im Haus
festgestellt werden. Bei schuldhafter Unterlassung Ihrerseits entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung durch mich. Mängel, die später auftreten, müssen sofort nach dem Bekanntwerden
gemeldet werden. Bei späteren Beanstandungen können Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadenersatz
nicht mehr geltend gemacht werden.
7) Haftung
Ich hafte im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Haftung - gleich aus welchen Rechtsgründen - ist insgesamt unter Einschluss des gezahlten Mietpreises
auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit Ihr Schaden von mir weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verursacht worden ist. Ich hafte nicht für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Haus selbst
betreffen, oder für Beeinträchtigungen aus der Umgebung des Hauses, auf die ich keine
Einflussmöglichkeiten habe, z.B. durch Witterungsbedingungen hervorgerufene Beeinträchtigungen.
Außerdem hafte ich nicht für defekte technische oder elektrische Geräte, wie z. B. unsachgemäßen
Gebrauch oder Beschädigung durch die vorherigen Gäste (Kaffeemaschine, Fernseher, ...).
8) Ansprüche
Ihre Ansprüche aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Aufenthalt
im Haus schriftlich bei mir geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen verjähren in jedem Fall sechs Monate nach Ende des
Aufenthaltes.
9) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gifhorn und gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand, wenn das
Amtsgericht sachlich nicht zuständig ist, soweit nicht §29 ZPO widerspricht. Gifhorn gilt auch als vereinbarter
Gerichtsstand für das Mahnverfahren.
10) Besondere Bedingungen
Das Haus darf nur von den mir namentlich bekannt zu machenden Personen belegt werden. Der Mieter hat
das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter
ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Haus bewohnt, sofort zu
melden und ggfs. zu ersetzen, wenn sie von ihm zu vertreten sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass
ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden
Personen kein Verschulden trifft. Der Mieter haftet auch für Kinder, die noch nicht schuldfähig sind.
Die von mir veranlasste Endreinigung umfasst das Reinigen von Wohnräumen, Küche und Bad bei normaler
Verschmutzung sowie das Fensterputzen. Lebensmittel sind vom Mieter zu entfernen, Geschirr ist sauber zu
hinterlassen. Sollte durch außergewöhnlich starke Verschmutzung der Räume zusätzlicher Aufwand
entstehen, werden die Zusatzkosten gesondert berechnet. Insbesondere sind Türen und Wände pfleglich zu
behandeln. Verunreinigungen oder Beschädigungen, die vom Mieter verursacht wurden, werden
ausschließlich von Spezialfirmen beseitigt und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Die Aufenthaltsdauer versteht sich stets ab 14.00 Uhr am Anreisetag des ersten Tages und sie endet
um 10.00 Uhr des letzten Tages, der in der Bestätigung genannt ist. Sie ist übernachtungsweise zu
zahlen.
11) Kaution
Es ist eine Kaution zu erbringen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt wird. Sie ist vorab mit der Mietzahlung
vom Mieter zu erbringen. Sie kommt in Teilen oder voll zur Anwendung wenn,
a) eine Verschmutzung über das normale Maß vorliegt.
b) Geschirr, Möbel oder Inventar nicht am vorgesehenen Platz hinterlassen werden.
c) im Haus geraucht wird.
d) Haus oder Inventar durch den Mieter beschädigt werden.
Bei Nichtanwendung der Kaution wird diese nach Beendigung des Aufenthaltes vom Vermieter auf ein vom
Mieter benanntes Konto zurück überwiesen.
Bei vorzeitiger Abreise ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, mich hierüber rechtzeitig zu informieren, wobei
der volle Mietpreis über die vereinbarte Mietdauer zu zahlen ist. Werde ich nicht informiert, trägt der Mieter
die Verantwortung für das Haus für die genannte Mietdauer. Für die Dauer des Mietverhältnisses übernehme
ich keine Verantwortung gegenüber dem Mieter und seinem Eigentum.
Im Winter hat der Mieter bei Schneefall selbst für die entsprechende Schneeräumung zu sorgen.
Ich hafte nicht für Unglücksfälle, Verluste, Brände, Diebstähle o.ä..
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Ort Datum Unterschrift Mieter / in